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Nebenwohnung anmelden


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Bestätigung des Wohnungsgebers

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

BMI, Dr. Laier, RL VII2